Umgang mit technischen Gasen
beim Umgang mit technischen Gasen im Gaststätten-Gewerbe, werden oft sehr
viele
Sicherheitsmaßnahmen, leider zu oft, einfach ignoriert oder aus
Unwissenheit übersehen. Aufgrund der Tatsache, daß in CO2-Flaschen
ein Druck von mehr als 60 bar herrscht
und in Stickstoff-Flaschen sogar von mehr als 300
bar, kann man sich vorstellen, daß man hier äußerst
sorgfältig arbeiten muß! In der Praxis vorkommende Unfälle im Umgang mit technischen Gasen zeigen immer wieder, daß mancher Betreiber oft zu sorglos bei der Sache ist! Die Berufsgenossenschaft Gaststätten und Nahrung gibt sich hier die beste Mühe ihren Mitglieder mit kleinen Broschüren (wie hier gezeigt) mit bestem Rat zu unterstützen. Man sollte diese Ratschläge schon aus Eigeninteresse wahrnehmen! |
Es ist nicht unbegründet, daß seit 1998 die Gaststätten, deren CO2-Lager Räume und Bierkühlungen mehr als 1,5 Meter unter Erdgleiche sind, über ein Gaswarngerät, zur Sicherheit aller Beschäftigten des Betriebes, verfügen müssen. Leider ist man von der Umsetzung dieser Vorschrift in der Praxis noch weit entfernt!
Bei der Auswahl ihres Gaswarngerätes, sollte
die Sicherheit die oberste Priorität sein! Lassen Sie sich das Gaswarngerät unbedingt vorführen, denn es gibt erhebliche Leistungs-Unterschiede, die man ihnen dann genauestens erläutern kann. Sollten sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie mich tagsüber unter der mobilen Rufnummer 0171 - 4017213 erreich |