Behälter-Gruppen

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nach § 7 SchankV  werden beim Betrieb von Schankanlage die Getränke-und  Grundstoff-Behälter in verschiedene  Prüf-Gruppen  eingeteilt.
die Einteilung erfolgt nach  dem zulässigen Betriebsüberdruck in bar und dem  Rauminhalt  des Druckraumes in Litern für folgende Gruppen.

                              

Gruppe I

Getränkebehälter aus Holz mit einem zulässigen Betriebsüberdruck 
von nicht mehr als 2 bar und mit einem Rauminhalt von nicht mehr 
als 50 Liter

 

                     

Gruppe IIa

Getränke-Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von 
mehr als 3 bar und nicht mehr als 7 bar
und einem Inhalt von 
nicht mehr als 50 Litern

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Gruppe IIb

Getränke und Grundstoff-Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 3 bar und nicht mehr als 7 bar und einem Inhalt von mehr als 50 Litern

          

Gruppe III

Getränke- und Grundstoff Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als bei 3 bar und einem Inhalt von nicht mehr als 100 Litern

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Gruppe IVa

Getränke- und Grundstoff Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als bei 1 bar und einem Inhalt von mehr als 100 Litern

                   

Gruppe IIb

Getränke- und Grundstoff Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als bei 1 bar und nicht mehr als 3 bar und einem Inhalt von mehr als 100 Litern